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   VGH Bayern, 26.01.1993 - 8 A 92.40143   

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https://dejure.org/1993,2839
VGH Bayern, 26.01.1993 - 8 A 92.40143 (https://dejure.org/1993,2839)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.1993 - 8 A 92.40143 (https://dejure.org/1993,2839)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 8 A 92.40143 (https://dejure.org/1993,2839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2956 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 906
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.1993 - 8 A 92.40143
    Gleichgültig, ob das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung dem Schutz der Umwelt als solcher oder auch dem Schutz des einzelnen dient, hat das Gesetz Dritten nicht die Vertretung der Ziele des Umweltschutzes und der übrigen im Gesetz genannten Gegenstände und Werte "in besonderer Weise" anvertraut (BVerwG NVwZ 1991, 162/165).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.1993 - 8 A 92.40143
    Denn die Auswirkungen eines Vorhabens auf eine Grundstücksnutzung, die im Zeitpunkt der Planfeststellung noch nicht ausgeübt wird, die sich aber nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet, ist nur dann zu berücksichtigen, wenn diese zukünftige Nutzung nach dem Willen des Grundstückseigentümers in absehbarer Zeit verwirklicht werden soll (BVerwGE 57, 297/305).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 9 S 1758/96

    Eintragung (Löschung) einer juristischen Person in die Handwerksrolle -

    Dies gilt auch dann, wenn die Eintragungsvoraussetzungen später weggefallen sind (BVerwG, Urteil vom 16.4.1991, GewArch 1993, 352).

    Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Mitteilung sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (BVerwG, Urteil vom 16.4.1991, a.a.O.).

    Das gleiche ergibt sich auch aus dem Sinn und Zweck des § 7 Abs. 4 S. 1 HwO, der sicherstellen will, daß ein Handwerk auch dann fachlich qualifiziert ausgeübt wird, wenn eine juristische Person es betreibt (siehe BVerwG, Urteil vom 16.4.1991 a.a.O.).

    Dafür ist es nicht ausreichend, daß ein Gesellschafter und/oder Geschäftsführer die (formalen) Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, sondern in dessen Hand muß vielmehr auch die fachlich-technische Leitung des Betriebs liegen, er muß über den Handwerksbetrieb in seiner fachlichen Ausgestaltung und seinem technischen Ablauf bestimmen und insoweit die Verantwortung tragen (BVerwG, Urteil vom 16.4.1991 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 8 B 12379/94
    Dementsprechend ist bislang ein Anspruch des einzelnen auf Durchführung einer verfahrensfehlerfreien Umweltverträglichkeitsprüfung nicht anerkannt worden (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07. August 1992, UPR 1993, 190; BayVGH, Urteil vom 26. Januar 1993, NVwZ 1993, 906; OVG Saarland, Beschluß vom 25. März 1994, NVwZ 1995, 97, 99; Beckmann, DVBl. 1991, 358 ff.; Erbguth/Schink, UVPG, 1992, Einleitung Rdnr. 117).

    Hingegen ist den Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG; ABL Nr. L 175 S. 40) - UVP-Richtlinie - möglicherweise in gewissem Umfang drittschützende Wirkung beizumessen (dazu vgl. Steinberg/Klößner, BayVBl. 1994, 33, 38 f.; ablehnend: BayVGH, Urteil vom 26. Januar 1993, a.a.O.; Nds OVG, Urteil vom 20. Oktober 1993, DVBl. 1994, 770).

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2004 - 8 LA 206/03

    Keine drittschützende Wirkung von UVPG und UVPG ND

    Die Richtlinie 85/337/EWG des Rates der EG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 27. Juni 1985 in der Fassung der Richtlinie 97/11/EG des Rates der EG vom 3. März 1997 - UVP-Richtlinie - verleiht Nachbarn kein unmittelbares und selbständiges Recht auf Durchführung des dort vorgesehenen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (Nds. OVG, Beschl. v. 15.6.2000 - 1 M 2013/00 - m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 1 ME 206/03 - Bay.VGH, Urt. v. 26.1.1993 - 8 A 92.40143 - NVwZ 1993 S. 906).

    Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12. Februar 1990 in der Fassung vom 19. August 1997 vermittelt auch keine drittschützenden Rechte (Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.2003, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 1.7.2002 - 10 B 788/02 - NVwZ 2003 S. 361; Bay.VGH, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Hien, NVwZ 1997 S. 422, 425).

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